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Der Rechtsanwalt muß nicht teuer sein!

Die Kanzlei Öztas & Associates ist stets bemüht, ihren Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein. Die anfallenden Kosten haben wir im folgenden für Sie zusammengestellt:

Rechtsberatungsleistungen dürfen nicht kostenlos erbracht werden. Daher darf keine Kanzlei in der BRD umsonst arbeiten, folglich wir auch nicht!

Gestatten Sie uns daher bitte folgende Bemerkungen:
Sofern Sie eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung besitzen, könnte diese in vielen Bereichen die Kosten für Sie übernehmen.
Wir sind gerne bereit, Deckungsanfragen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einzuholen. Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, entstehen grundsätzlich für Sie keine weiteren Zusatzkosten (ausser die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung).

Erstberatung und außergerichtliche Beratung

Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.

Die Kanzlei Öztas & Associates verlangt für ein Erstberatungsgespräch pauschal 160,- € zzgl. MwSt.

Sollen wir darüberhinaus weitere außergerichtliche Beratungstätigkeiten, wie etwa die Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Rechtslage, für Sie übernehmen, beläuft sich unser Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz -RVG-, sofern mit Ihnen keine Honorarvereinbarung getroffen wird. Ihr Vorteil hierbei: Sie erhalten von uns eine transparente Abrechnung, auf der Sie jede unserer Tätigkeiten genau nachvollziehen können.

Selbstverständlich weisen wir Sie auch bei anderen als Beratungstätigkeiten auf die Möglichkeit eines Stundenhonorares hin, wenn wir dies für empfehlenswert halten.

weitere Gebühren

In den übrigen Fällen rechnen wir unsere Gebühren jedoch nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig.

Unter Eingabe des Streitwertes können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten hier berechnen lassen.