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Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht ist das "Sonderprivatrecht der Kaufleute". Es handelt sich um ein spezielles Gebiet des Zivilrechts. Die Geltung des Handelsrechts ist abhängig von der Kaufmannseigenschaft wenigstens einer der beteiligten Rechtssubjekte.

Gesellschaftsrecht ist eine Sammelbezeichnung für das Recht von privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks (z. B. Betrieb eines Unternehmens) vertraglich begründet werden.

Zu differenzieren ist zwischen Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (v.a. GmbH und AG).

Insbesondere bei Personengesellschaften mit ihren engen Bindungen zwischen den einzelnen Gesellschaftern kommt es immer wieder zum Streit über Fragen der Haftung, der Geschäftsverteilung aber auch der Nachfolgeregelung. Im Bereich der Kapitalgesellschaften stehen Fragen der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung unter Berücksichtigung von Anteilseignerrechten sowie steuerlicher Aspekte im Vordergrund.
Aber auch gesetzliche Pflichten von im Rechtsverkehr auftretenden Gesellschaften, beispielsweise Publikationspflichten für Kapitalgesellschaften, gilt es zu beachten.
Das Gesellschaftsrecht ist in verschiedenen Gesetzen verankert, beispielsweise im: ürgerliches Gesetzbuch (BGB), Handelsgesetzbuch (HGB), Aktiengesetz (AktG), Genossenschaftsgesetz (GenG), Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), Partnerschaftsgesetz (PartnerG)
Bei allen Fragen rund um das Gesellschaftsrecht stehen Ihnen unsere Rechtsanwält zur Verfügung.

Unsere Leistung

Die umfassende juristische Betreuung von Unternehmen aller Größenordnungen und Rechtsformen bringt zahlreiche handels- und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen mit sich. Neben Fragen des Allgemeinen Handelsrechts spielen in unserer täglichen Praxis häufig auch Rechtsfragen aus dem Bereich des internationalen Rechtsverkehrs eine wichtige Rolle.

Die Gründung und Abwicklung von Kapital- und Personengesellschaften sowie die Klärung von rechtlichen Problemen aus dem handelsrechtlichen Alltag gehören ebenfalls zu unserem Tagesgeschäft.Wir übernehmen das Forderungsmanagement. Dies hat zur Folge dass wir in grossem Umfange auch mit Fragen des internationalen Zivil- und Handelsrechts befasst sind. Neben prozessualen Vorfragen sind hierbei häufig schwierige Rechtsfragen im Hinblick auf das anwendbare materielle Recht zu klären.

Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern übernehmen die Betreuung komplizierter Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Vollstreckung deutscher Urteile und Vollstreckungsbescheide im Ausland.

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